"Während der Schulzeit" kann durchaus so gedeutet werden, dass die Sitzungen in den Unterrichtszeiten stattfinden müssen. Durch die Umformulierung in "Amtszeit" wird deutlich, dass die Sitzungen zu beliebigen (regelmäßigen) Zeiten während der Amtsperiode des Vorstandes stattfinden können und sollen.
| Antragsteller*in: | Vorstand der KSV Pinneberg (dort beschlossen am: 28.09.2025) |
|---|---|
| Status: | Geprüft |
| Angelegt: | 02.11.2025, 20:49 |

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