| Veranstaltung: | 1. KSP Schuljahr 25/26 |
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| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 29.09.2025, 15:41 |
Satzung der KSV Pinneberg
Satzungstext
§1 Grundsätze
Das gesamte Wirken der Kreisschüler:innenvertretung Pinnebergs (im
Folgenden KSV PI abgekürzt) vollzieht sich auf der Grundlage
demokratischer Prinzipien.
Die KSV PI ist überparteilich.
Die KSV PI und ihre Organe verpflichten sich einer transparenten
Arbeitsweise.
Wir streben an, alle Schulformen gleichwertig in der Arbeit der
Kreisschüler:innenvertretung zu repräsentieren.
Wir streben eine Geschlechtergerechtigkeit bei den Wahlen des Vorstands
der Kreisschüler:innenvertretung an.
In offiziellen Dokumenten der KSV wird mit Doppelpunkt oder Ausschreiben
der männlichen sowie weiblichen Form gegendert.
§2 Organe
Die KSV PI hat folgende Organe:
Das Kreisschüler:innenparlament (im Folgenden als KSP abgekürzt)
der:die Kreisschüler:innensprecher:in (im Folgenden als KSS abgekürzt),
der:die stellvertretende Kreisschüler:innensprecher:in (im Folgenden als
stv. KSS abgekürzt)
der Kreisvorstand (im Folgenden als KreVo abgekürzt)
die Arbeitskreise (im Folgenden als AK abgekürzt)
§3 Aufgaben
Neben ihren gesetzlichen Aufgaben, die Arbeit der
Schüler:innenvertretungen in Kreis Pinneberg zu unterstützen (§ 82 Abs. 2
SchulG), stellt sich die KSV PI die Aufgabe, die Meinung der Schüler:innen
zu wichtigen gesellschaftlichen oder politischen, schwerpunktmäßig
bildungspolitischen, Fragen zu vertreten.
Die KSV setzt sich zusätzlich zu den Belangen der weiterführenden Schulen
für die Belange der Schüler:innen von Grundschulen im Kreis ein.
§4 Delegierte zum KSP
Die Schüler:innen jeder weiterführenden, allgemeinbildenden, privaten und
berufsbildenden Schule und Förderzentren des Kreises Pinneberg wählen aus
ihrer Mitte zwei Delegierte zum KSP sowie zwei Vertreter:innen.
Im Falle der Verhinderung eines:r Delegierten nimmt eine:r der
Stellvertreter:innen das Amt des:der Delegierten zum KSP wahr.
§5 Aufgaben der Delegierten zum KSP
Die Delegierten vertreten die Anliegen der Mitschüler:innen in den Gremien
der KSV PI.
Die Delegierten oder die gewählte Vertretung nehmen an den Sitzungen des
KSPs teil. Aufgabe der Delegierten oder der Vertretung ist es, deren
Schüler:innenvertretung über die Arbeit und die Beschlüsse des KSPs zu
unterrichten.
§6 Kreisschüler:innenparlament
Das KSP ist das oberste Organ der KSV PI.
Das KSP setzt sich aus den Delegierten zum KSP der Schulen des Kreises
Pinneberg gem. §4 zusammen.
Die Sitzungen des KSPs sind öffentlich für die Schüler:innen des Kreises.
Der KreVo kann Gäste zulassen. Die KSV behält sich das Recht vor, Gästen
begründete Absagen zu erteilen (beispielsweise bei übermäßiger (20%+)
Anmeldezahl). Über Ablehnungen muss das KSP informiert werden.
Die Sitzungen des KSPs werden von dem KreVo vorbereitet und präsidial
geleitet.
Die Sitzungen des KSPs werden von dem KreVo mit einer Frist von zwei
Schulwochen einberufen. Ausschlaggebend für die Einhaltung der Frist ist
der Poststempel beziehungsweise das E-Mail-Versanddatum. Der KreVo muss
auf Antrag eines Drittels der Mitglieder des KSPs eine Sitzung des KSPs
innerhalb von fünf Schulwochen einberufen. Es findet mindestens eine
Sitzung des KSPs im Schulhalbjahr statt.
Das KSP ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder geladen sind und gemäß §
84 Abs. 7 in Verbindung mit § 68 Abs. 5 SchulG mehr als die Hälfte der
Mitglieder anwesend ist. Das KSP ist so lange beschlussfähig, bis die
Beschlussunfähigkeit festgestellt wird. Ist eine Angelegenheit wegen
Beschlussunfähigkeit zurückgestellt worden und wird das KSP erneut
geladen, so ist es in dieser Angelegenheit, ohne Rücksicht auf die Zahl
der Erschienenen, beschlussfähig.
§7 Aufgaben des KSPs
Das KSP entscheidet über alle wichtigen Fragen der KSV PI. Es hat insbesondere
folgende Aufgaben:
Die Beschlussfassung über
die Einführung und Änderung der Satzung, der Geschäftsordnung und
der Wahlordnungdie Grundpositionen der KSV PI zusammengefasst einem öffentlichen
Grundsatzprogrammweitere Entscheidungen zusammengefasst in einer Beschlusssammlung,
die allen Schüler:innen öffentlich ist, die von der KSV PI vertreten
werden.die Beratung einzelner Gegenstände, die die Schüler:innen des
Kreises Pinneberg betreffendie Zusammenarbeit mit anderen KSVen
die Zielsetzungen der Arbeitskreise, die allen Schüler:innen
öffentlich ist, die von der KSV PI vertreten werden.die Erstellung einer Agenda, in welcher sämtliche Arbeitsaufträge
des KreVos aufgeführt werden.
Die Wahl
der fünf KreVo-Mitglieder
der:des KSS
der:des stv. KSS
Darüber hinaus hat es das Vorschlagsrecht für das Amt der
Kreisverbindungslehrkraft
§8 Der Kreisvorstand
Der Landesvorstand setzt sich aus dem:der KSS, dem:der stv. KSS und bis zu
fünf weiteren KreVo-Mitgliedern zusammen.
Der KreVo stimmt über alle relevanten Fragen zur Art der Ausführung seiner
Aufgaben und der seiner Mitglieder ab. Abstimmungen erfolgen auf Antrag
eines Mitglieds, wobei alle Mitglieder bei jeglichen Abstimmungen dasselbe
Stimmrecht besitzen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des:der
KSS. Abstimmungen außerhalb von KreVo-Sitzungen benötigen mindestens 24
Stunden Zeit zur Rückmeldung. Sie werden auf der folgenden Sitzung
protokolliert und bestätigt.
Der KreVo kommt während der Schulzeit zu regelmäßigen Treffen zusammen.
Der KreVo muss innerhalb von zwei Schulwochen zusammentreten, wenn der:die
KSS oder ein KreVo-Mitglied es verlangt.
Die KreVo-Sitzungen werden von dem:der KSS geleitet.
Der KreVo legt dem KSP zu Beginn einer Sitzung einen formlosen Bericht
über die Tätigkeit des KreVos seit der letzten Sitzung des KSPs sowie
einen kurzen Bericht über die Finanzen der KSV PI vor. Der KreVo berichtet
dem KSP bei jeder Tagung über den konkreten Fortschritt der Bearbeitung
jedes Punktes der Agenda.
Den KreVo-Mitgliedern ist es gestattet, einen internen Antrag zur
Suspendierung eines Mitgliedes einzubringen, der zur Annahme die
Zustimmung von ⅔ der Mitglieder des KreVos inklusive der Stimme der:des
KSS bedarf. Es müssen sachlich eindeutige Gründe vorliegen, um einen
solchen internen Antrag zu stellen und darüber zu beschließen. Im Voraus
müssen intensive Beratungen mit der Kreisverbindungslehrkraft
stattgefunden haben.
§9 Aufgaben des Kreisvorstands
Der KreVo führt die Beschlüsse des KSPs aus. Sie sind für die sachliche
Erledigung der Aufgaben und für die laufenden Geschäfte der KSV PI
gegenüber dem KSP verantwortlich.
Der KreVo nimmt an den Sitzungen des KSPs teil und legt diesem über seine
Handlungen Rechenschaft ab.
Der KreVo kann in dringenden Fällen nach eigenem Ermessen handeln, muss im
Falle der Inanspruchnahme dieses Rechts dies jedoch auf der nächsten
Sitzung des KSPs rechtfertigen und vom KSP nachträglich genehmigen lassen.
Dem KreVo obliegt die redaktionelle Änderung des Grundsatzprogramms
einschließlich der Festlegung über die Einordnung einzelner KSP-Beschlüsse
in Kapitel des Grundsatzprogramms.
§10 Kreisschüler:innensprecher:in
Die:Der KSS vertritt die Anliegen der KSV PI in der Öffentlichkeit.
Diese:r wird durch den KreVo unterstützt und im Falle seiner:ihrer
Abwesenheit durch den:die stv. KSS vertreten.
Der:die KSS und der:die Stellvertreter:in berichten dem KreVo regelmäßig
über ihre Arbeit.
§11 Arbeitskreise
An den AKs können grundsätzlich alle direkt und indirekt an Schule
Beteiligten teilnehmen. Der:Die Vorsitzende des AKs kann sämtliche
Parteien außer Schüler:innen des Kreises Pinneberg aus Gründen der
Zielsetzung von der Teilnahme ausschließen.
Die AKs sind im Rahmen ihrer Zielsetzung selbständig.
Das KSP muss die Zielsetzung eines AKs bei seiner Bildung festlegen und
genehmigen.
Der AK wählt eine:n Vorsitzende:n.
Sämtliche Veröffentlichungen der AKs müssen vorab von dem KreVo genehmigt
werden. Bis zur Wahl eines:einer Vorsitzenden legt der KreVo per KreVo-
Beschluss kommissarisch einen Vorsitz fest.
Der KreVo wird zu jeder Sitzung eines AKs eingeladen. Außerdem erhalten
sie von jeder Sitzung innerhalb von zwei Schulwochen ein Protokoll.
Verantwortlich für die fristgerechte Zusendung ist der:die Vorsitzende des
AKs.
Die Laufzeit eines AKs ist, sofern bei seiner Bildung nicht niedriger
festgelegt, auf ein Jahr begrenzt. Die Laufzeit eines AKs kann auf dem
letzten KSP vor seinem Auslaufen um maximal ein Jahr verlängert werden.
Auf Entscheidung des:der Vorsitzenden des AKs in Abstimmung mit dem KreVo
können zu Sitzungen des AKs Vertreter:innen der Presse eingeladen werden.
§12 Niederschriften
Über die Sitzungen der Gremien der KSV PI ist eine Niederschrift
anzufertigen. Diese Niederschrift muss Angaben enthalten über:die Bezeichnung der Konferenz/Sitzung
den Ort und den Tag sowie Beginn und Ende der Sitzung,
die Namen der anwesenden Mitglieder und der sonstigen erschienenen
Personen,den behandelten Gegenstand und die gestellten Anträge,
den Wortlaut der gefassten Beschlüsse und
das Ergebnis der Wahlen.
Die Niederschrift ist von der:dem Vorsitzenden des Gremiums und dem:der
Schriftführer:in zu unterschreiben. Sie bedarf der Genehmigung durch das
jeweilige Gremium. Die Niederschrift ist zu den KSV-Akten zu nehmen und
zehn Jahre aufzubewahren.
§13 Abwahl, Ausscheiden
Ein Mitglied der KSV PI kann durch das Gremium, das es gewählt hat, mit
einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmberechtigten abberufen werden.
Ein Mitglied der KSV PI scheidet aus seinem Amt aus, sobald es nicht mehr
einer weiterführenden Schule des Kreises Pinneberg angehört.
Sollte ein Mitglied des Vorstandes ausscheiden, abgewählt werden oder
zurücktreten, findet bei der nächsten Gelegenheit eine Nachwahl statt.
Sämtliche Posten werden auf dem ersten KSP eines Schuljahres neu gewählt.
§14 Schlussbestimmungen
Die Satzung tritt mit der Verabschiedung durch das KSP in Kraft.
Änderungen dieser Satzung bedürfen der Zustimmung von ⅔ aller
stimmberechtigten, anwesenden Delegierten des KSPs.
Änderungsanträge
- S1 (Vorstand der KSV Pinneberg (dort beschlossen am: 28.09.2025), Eingereicht)

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